Corona in Indien & Rajasthan: Indien erlaubt geimpften Touristen wieder die Einreise

Corona Virus in Indien & Rajasthan

15.November 2021:

Corona in Indien & Rajasthan:

Indien erlaubt geimpften Touristen wieder die Einreise

Indien war von COVID-19 besonders stark betroffen, nun gehen die Zahlen stark zurück, im Schnitt infizieren sich pro Tag nur noch ca. 10.000 Menschen.

  • Indien darf nun wieder geimpfte Touristen empfangen, wenn man mit kommerziellen Flügen ins Land einreist.
  • Bis März 2022  sollen 500.000 kostenlose Visa ausgestellt werden für Ausländer.
  • Touristen müssen vollständig geimpft sein, die Corona-Protokolle einhalten und einen negativen Test auf das Virus vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein dürfe.
  • Reisende aus Ländern, die mit Indien Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Impfbescheinigungen geschlossen haben, wie die USA, Großbritannien und viele europäische Länder, können den Flughafen ohne weiteren Test verlassen. Einreisende aus anderen Ländern müssen am Flughafen einen erneuten Test machen.

Seit dem 22.September 2020 ist der Taj Mahal wieder geöffnet.

Indien hat weiterhin eine täglich steigende Zahl an Covid-Infektionen, im September ca. 80.000 pro Tag.

Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen und medizinischen Zwecken sind suspendiert.

Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.

Kommerzielle internationale Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf weiteres, untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nicht möglich. Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa, bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen internationalen Reiseverkehrs, ausgesetzt.

Stand – 05.11.2020

Seit dem 22.September 2020 ist der Taj Mahal wieder geöffnet.

Folgende Informationen zum aktuellen Stand für noch in Indien verbliebene deutsche Touristen/Kurzzeitreisende sind auf dieser Webseite erhältlich (03.08.).

Auch in Indien führt die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen; bei Verdachtsfällen, auch bei Kontakt zu Verdachtsfällen, bzw. bei Voraufenthalten in China, Deutschland, Frankreich, Italien, Iran, Spanien und Südkorea, muss mit Anordnung von Quarantäne gerechnet werden.

Flüge teilweise gestoppt – Einreise gestoppt

Aufgrund der Streichung bzw. Frequenzreduktion vieler Flugverbindungen empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Reisebüro oder Ihrer Fluggesellschaft rechtzeitig vor Ausreise aus Indien über die Verfügbarkeit Ihrer Ausreise- und ggfls. Anschlussflüge zu vergewissern.

Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und informieren Sie sich über das indische  Bureau of Immigration.

BERATEND: REISE- UND VISABESCHRÄNKUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Visabeschränkungen treten ab dem 18. März 2020 folgende Reisebeschränkungen ab 1200 GMT in Kraft:

1. Allen Passagieren, die aus der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern), der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz), der Türkei und dem Vereinigten Königreich kommen, ist die Einreise nach Indien von allen Land-, Luft- und Seehafen-ICPs aus untersagt. Diese Beschränkung tritt am 18. März 2020 ab 1200 Stunden GMT am Hafen der ersten Abfahrt in Kraft und bleibt bis zum 31. März 2020 bestehen und ist eine vorübergehende Maßnahme.

2. Die früheren Visabeschränkungen, wie unten erwähnt, bleiben ebenfalls in Kraft;

i. Alle bestehenden Visa, die Staatsangehörigen eines Landes ausgestellt werden, mit Ausnahme der Visa für Diplomaten, Inhaber offizieller Pässe, für Inhaber von UNO-/Internationalen Organisationen, für Beschäftigte, Projektvisa und Besatzungen von Linienfluggesellschaften, die noch nicht nach Indien eingereist sind, werden vom 13. März 2020 bis zum 15. April 2020 um 1200 GMT ausgesetzt.

i. Die Visa aller ausländischen Staatsangehörigen, die sich bereits in Indien befinden, bleiben gültig. Sie können sich über das e-FRRO-Modul an die nächstgelegene FRRO/FRO wenden, um ihr Visum zu verlängern/umzuwandeln usw. oder die Erteilung eines beliebigen Konsulatsdienstes zu beantragen.

ii. Die Gültigkeit der OCI-Karte von Ausländern, die sich derzeit in Indien aufhalten, bleibt bestehen.

iii. Die visumfreie Reisefreiheit für Inhaber von OCI-Karten, die sich derzeit nicht in Indien aufhalten, wird bis zum 15. April 2020 ausgesetzt. Diese ist ab dem 13. März 2020 ab 1200 MGZ am Abreisehafen eines Ausländers für die Weiterreise nach Indien in Kraft getreten.

iv. Jeder Ausländer (einschließlich OCI-Karteninhaber), der aus zwingenden Gründen nach Indien reisen möchte, kann sich für ein neues Visum an die nächstgelegene indische Vertretung wenden.

v. Der internationale Verkehr über Landgrenzen wird auf ausgewiesene Einwanderungskontrollstellen beschränkt, die von der MHA im Video O.M. Nr.25022/12/2017-Imm vom 14. März 2020 benachrichtigt wurden.

Obligatorische Einhaltung der vom Ministerium für Gesundheit und Familienwohlfahrt (GoI) herausgegebenen Reisehinweise.

i. Passagiere, die aus Italien oder der Republik Korea reisen oder diese Länder besucht haben und nach Indien einreisen möchten, benötigen eine Bescheinigung über die Durchführung eines negativen COVID-19-Tests durch die von der Gesundheitsbehörde dieser Länder autorisierten Labors. Dies gilt seit dem 10. März 2020 um 0000 Uhr und ist eine vorübergehende Maßnahme, bis die Fälle von COVID-19 abklingen.

ii. Alle ankommenden Reisenden, einschließlich indischer Staatsangehöriger, die nach dem 15. Februar 2020 aus China, Italien, Iran, der Republik Korea, Frankreich, Spanien und Deutschland ankommen oder diese Länder besucht haben, müssen für mindestens 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Diese wird ab dem 13. März 2020 ab 1200 GMT im Abfahrtshafen in Kraft treten.

iii. Alle Passagiere, die aus den VAE, Katar, Oman und Kuwait kommen, werden für mindestens 14 Tage unter eine obligatorische Quarantäne gestellt, die ab dem 18. März 2020 um 1200 Uhr GMT am Hafen der ersten Abfahrt in Kraft tritt.

iv. Ankommenden Reisenden, einschließlich indischer Staatsangehöriger, wird empfohlen, nicht unbedingt erforderliche Reisen zu vermeiden, und sie werden darüber informiert, dass sie bei ihrer Ankunft in Indien für mindestens 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden können.

v. Indischen Staatsangehörigen wird ferner dringend empfohlen, von Reisen nach China, Italien, Iran, Republik Korea, Japan, Frankreich, Spanien und Deutschland abzusehen.

vi. Alle ankommenden internationalen Passagiere, die nach Indien zurückkehren, sollten ihren Gesundheitszustand selbst überwachen und die von der Regierung vorgeschriebenen Verhaltensregeln befolgen.

vii. Der internationale Verkehr über die Landgrenzen wird auf ausgewiesene Kontrollposten mit robusten Kontrolleinrichtungen beschränkt. Diese wurden vom Innenministerium gesondert benachrichtigt.

viii. Alle internationalen Passagiere, die nach Indien einreisen, sind verpflichtet, den Gesundheitsbeamten und Einwanderungsbeamten ein ordnungsgemäß ausgefülltes Selbsterklärungsformular in zweifacher Ausführung (einschließlich persönlicher Angaben, d.h. Telefonnummer und Adresse in Indien) (wie im Anhang beigefügt) vorzulegen und sich an den ausgewiesenen Gesundheitsschaltern an allen Einreisepunkten einer allgemeinen Gesundheitskontrolle zu unterziehen.

ix. Bei Fragen zur Gesundheit können sich die Betroffenen an die 24*7-Helpline des Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge (+91-11-3978046) oder per E-Mail an (ncov2019@gmail.com) wenden.

 

Aktuelle Infos zum Corona Virus

Aktuelle Fragen zur Ein- und Ausreise lesen Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.